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    Bendorf | 28.September 2022 | (ww). Zu einem Großeinsatz mit einem bedrückenden Alarmstichwort rückten heute Nachmittag Rettungskräfte rund um Bendorf aus. Ein Zugführer hatte gemeldet, mit seinem Güterzug möglicherweise ein Kind im Gleisbett erfasst zu haben.

    Gegen 14:10 Uhr wurde der Polizei durch einen Zugführer mitgeteilt, dass er auf der Bahnstrecke zwischen Vallendar und Bendorf ein Kind erfasst haben könnte, welches die Bahngleise etwa 500m vor der Ortschaft Bendorf überquerte und anschließend in der Böschung verschwand. Die Örtlichkeit wurde umgehend durch Kräfte der Polizei Bendorf, der Bundespolizei Koblenz, Rettungskräften der Feuerwehren Bendorf und Vallendar, sowie einem Polizeihubschrauber aufgesucht. Nach intensiver Absuche des gesamten Einsatzbereiches am Boden sowie aus der Luft konnte glücklicher Weise keine erfasste verletzte Person aufgefunden werden. Die Suchmaßnahmen wurden um ca. 15 Uhr beendet. Die Bahnstrecke musste für die Einsatzdauer gesperrt werden.

    Quelle: Polizeidirektion Koblenz, übermittelt durch news aktuell

    Nach 56aktuell-Informationen vor Ort bemerkte der Zugführer die Person im Gleis im sprichwörtlich letzten Moment. Er leitete die Notbremsung ein, der Güterzug benötigte jedoch mehrere hundert Meter um zum Stillstand zu kommen. Nach dem abgesetzten Notruf erreichten Kräfte der Feuerwehren aus Bendorf und Vallendar, des DRK, der Polizei, der Bundespolizei und der Bahn die Einsatzstelle unweit der Autobahnbrücke. Auch ein Polizeihubschrauber wurde zur Suche aus der Luft eingesetzt. Ein verletztes Kind konnte glücklicherweise nicht gefunden werden, jedoch konnte im Verlauf der Suche und nach erneuter Befragung des Zugführers nach Angaben des Notfallmangers der Bahn ein männlicher Erwachsener ermittelt werden. Nach Angaben des Notfallmanagers hatte der Mann beim Sammeln von Nüssen den Gleisbereich unerlaubt überquert. Die rechtsrheinische Bahnstrecke war für gut eine Stunde wegen des potenziellen Unfalls gesperrt. Der Notfallmanager weist in dem Zusammenhang ausdrücklich auf das Betretungsverbot von Gleisanlagen und die extreme Gefährlichkeit solcher “Schnapsideen” hin – der Güterzug hat den Nuss-Sammler wohl nur um Zentimeter verfehlt. Nach Angaben des Bahnmitarbeiters hat der Lokführer in einem solchen Fall keine Möglichkeit festzustellen, ob Zug und Person aufeinander geprallt sind. “Maximal ein Geräusch”, wäre in einem solchen Fall erkennbar.

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