Aartal | 25. März 2025 | (ww). Seit 2001 lockte die autofreie Großveranstaltung „Fahr zur Aar“ bis zu 70.000 Menschen in das Aaartal zwischen Taunusstein und Diez. Dafür wurde die Bundesstraße 54 (Aarstraße) auf 39 Kilometern für den motorisierten Verkehr gesperrt. Jetzt kam das „Aus“ für die beliebte Veranstaltung. Der Grund: die Sicherheitsauflagen für das Länderübergreifende Projekt von Gemeinden in Hessen und Rheinland-Pfalz sind nicht mehr zu erfüllen.
Der Rheingau-Taunus-Kreis sowie die Verbandsgemeinden Aar-Einrich und Diez, als Veranstalter des autofreien Sonntages „Fahr zur Aar“ haben gemeinsam bekannt gegeben, dass die Veranstaltung in diesem Jahr nicht stattfinden kann. Im Zuge der Vorbereitungen wurde den Verantwortlichen deutlich, dass für die Veranstaltung erhöhte Sicherheitsanforderungen notwendig sind, die im zu aktualisierenden Sicherheitskonzept berücksichtigt werden müssen. Nach intensiven Bemühungen der Veranstalter und aller beteiligten Kommunen, den autofreien Sonntag auf sichere Füße zu stellen, wurde klar: Die bisherige Veranstaltung ist mit den gestiegenen Anforderungen logistisch und finanziell dieses Jahr nicht zu stemmen. Wie die weitere Zukunft der Veranstaltung aussieht, wird sich in den kommenden Monaten zeigen, nachdem sich die Veranstalter und die Aar-Gemeinden über mögliche alternative Lösungen unterhalten haben.
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Gibt es konkrete Gefährdungshinweise zur Veranstaltung?
Es liegt eine latent erhöhte Bedrohungslage in Deutschland für Veranstaltungen vor. Die Polizeidirektion Rheingau-Taunus weist darauf hin, dass die allgemeine Wahrscheinlichkeit von so genannten Uberfahrtaten, also Terroranschlägen, die mit einem Fahrzeug begangen werden, in den vergangenen Monatengestiegen ist. Zwar liegen laut Staatsschutz keine besonderen Gefährdungsmomente oder regionalen Erkenntnisse zum Nachteil der Veranstaltung „Fahr zur Aar“ vor. Es bestehe jedoch eine grundsätzliche Gefährdung beispielsweise durch nicht kalkulierbare Handlungen von geistig verwirrten Einzeltätern sowie psychisch kranken Personen, heißt es in einer Stellungnahme des Polizeipräsidiums Westhessen.
Was bedeutet das für die Veranstaltung?
Die Veranstalter hatten die Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der jüngsten Anschläge mit Fahrzeugen bereits überarbeitet. Die aktualisierten Sicherheitsmaßnahmen aus 2024 an der B54 reichten nach Ansicht der Polizei aber nicht aus, eine Gefährdung der Teilnehmer, darunter viele Kinder, durch gewaltsames Eindringen in eine Menschenmenge mit Fahrzeugen zu reduzieren. In einem Austausch mit den Bürgermeistern, dem Landrat und den Ordnungsbehörden wurde deutlich, dass die Streckensicherung angesichts der Vielzahl der Zufahrten, der Waldwege und der erforderlichen Absicherung durch LKW — damit die Durchfahrten für Rettungskräfte geöffnet werden könnte — nicht gewährleistet werden kann.
Warum kann die Strecke nicht gesichert werden?
Um die Veranstaltung abzusichern, müssten alle Zufahrten auf der 39 Kilometer langen Strecke besonders gesperrt werden. Die Polizei hat nach aktuellen Erkenntnissen davon abgeraten, Betonklötze und nicht zertifizierte Terrörsperren zu verwenden, weil diese — trotz Rückhaltefunktion — größere Schäden verursachen können sowie Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungskräfte bei Bedarf geöffnet werden müssten. Das heißt, für eine sichere Sperrung müssten an jeder Zufahrtsstraße große Fahrzeuge — mindestens Zwölftonner — stehen. Diese Maßnahme kann logistisch und finanziell von den Kommunen nicht geleistet werden.
Wer hat die Einschätzung zur Sicherheitslage vorgenommen?
Die erste Einschätzung einer erhöhten Anschlagsgefahr erfolgte durch die Polizeidirektion Rheingau-Taunus. Gestützt wurde diese durch die Abteilung Staatsschutz beim Polizeipräsidium Westhessen. Zwar liegen laut Staatsschutz keine besonderen Gefährdungsmomente oder regionalen Erkenntnisse zum Nachteil der Veranstaltung „Fahr zur Aar“ vor. Es bestehe jedoch eine grundsätzliche Gefährdung beispielsweise durch nicht kalkulierbare Handlungen von geistig verwirrten Einzeltätern sowie psychisch kranken Personen, heißt es in der Stellungnahme. Der Rheingau-Taunus-Kreis hatte zusätzlich kurzfristig eine aktuelle Gefährdungslage über die Polizeistation Bad Schwalbach angefragt. Eine Antwort liegt inzwischen ebenfalls vor und bestätigt die Einschätzung des Polizeipräsidiums und der Polizeidirektion.
Wer trägt die Verantwortung für das Sicherheitskonzept?
Die Verantwortung für das Sicherheitskonzept liegt grundsätzlich bei den Veranstaltern — bis hin zur persönlichen Haftung. Die Polizei ist beratend tätig. Entsprechend haben sich alle Ordnungsbehörden der anliegenden Kommunen sowie die Veranstalter im offenen Austausch und mit großem Bedauern entschieden, die Veranstaltung in diesem Jahr abzusagen.
Quelle und Fotos: Internetseite https://www.fahr-zur-aar.de/