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    Koblenz | 11. Mai 2023 | (ms). Der Fall ist bereits mehrere Jahre alt: mehrere ehemalige und ein aktiver Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes Rheinland-Pfalz sollen in der Vergangenheit gegen das Waffengesetz verstoßen haben. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz jüngst mitteilte, sind die Ermittlungen in dem Fall nun abgeschlossen. Demnach hätten sich die Vorwürfe, die durch eine anonyme Strafanzeige seinerzeit den Stein ins Rollen brachten, nur teilweise bestätigt. Nach Abschluss der Ermittlungen konnte lediglich gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes ein hinreichender Tatverdacht eines strafbaren Verstoßes gegen das Waffengesetz begründet werden. Der Angeklagte hatte in seiner Wohnung und in einem von ihm genutzten Wohnwagen eine Waffe, Munition unterschiedlichen Kalibers und eine kleine Menge Sprengpulver aufbewahrt, ohne im Besitz einer hierfür erforderlichen Erlaubnis zu sein. Ob diese Gegenstände aus dem Fundbestand des Kampfmittelräumdienstes in den Besitz des Mannes gelangten, konnte nicht geklärt werden. Inzwischen habe das Amtsgericht Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe verhängt. 

     Gegen zwei weitere Mitarbeiter hat das Amtsgericht Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft ebenfalls im Strafbefehlswege eine Geldstrafe wegen Unterschlagung verhängt. In deren privaten Spinden an der Arbeitsstelle fand sich eine größere Menge dienstlich erlangter Munition, die die Beschuldigten für eigene Zwecke zur Ausübung des privaten Schießsports verwenden wollten. Da die Beschuldigten über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügten, blieb hier jedoch nur der Tatvorwurf der Unterschlagung der Munition bestehen. Die Strafbefehle haben ebenfalls bereits Rechtskraft erlangt. 

    Gegen drei weitere Mitarbeiter ergab sich ebenfalls wegen der Aneignung dienstlich erlangter Munition ein hinreichender Tatverdacht der Unterschlagung der Munition. Waffenrechtliche Erlaubnisse lagen auch hier vor. Da es sich nur um eine geringe Menge an Munition bzw. um Einzelstücke handelte, wurde gegen diese Beschuldigten das Verfahren gegen eine Zahlung einer Geldauflage eingestellt.  

    Das Verfahren gegen den in der anonymen Strafanzeige benannten, inzwischen pensionierten, Hauptbeschuldigten wurde inzwischen eingestellt. Hier habe man laut Staatsanwaltschaft nach den umfangreichen Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht strafrechtlich relevanten Verhaltens begründen können. Insbesondere bei dem Hauptbeschuldigten lagen demnach waffenrechtliche Erlaubnisse sowie auch Genehmigungen des Dienstherrn vor, die ihn zum Besitz und auch zum Umgang mit diversen waffenrechtlich relevanten Gegenständen berechtigten. 

    Quelle: Staatsanwaltschaft Koblenz 

    Bild: Archiv 

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