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Wenn selbst der Staatsanwalt um Worte ringt: zwei Mädchen sollen Luise getötet haben

Koblenz | 14.März 2023 | (ww). Der Fall der getöteten Luise aus Freudenberg ist sicher kein Fall wie jeder andere, aber auch die Pressekonferenz heute Nachmittag im Koblenzer Polizeipräsidium war mit Sicherheit außergewöhnlich. Und es wurden ungewöhnlich wenig Fakten genannt und Fragen beantwortet.

Das liegt wohl daran, dass dieser Fall die Vorstellungskraft der meisten Menschen sprengt. Eine 12- und eine 13-Jährige aus dem Bekanntenkreis der zunächst vermissten und dann tot aufgefundenen Luise aus Freudenberg bei Siegen sollen die Tat begangen haben. Die Mädchen hätten gestanden mit einem oder mehreren Messern auf die 12-Jährige eingestochen zu haben. Sie sei in Folge „zahlreicher Messerstiche und Blutverlust gestorben“, wird das Obduktionsergebnis in der Pressekonferenz zitiert.

Die Männer die Rede und Antwort stehen ringen sowohl um Worte als auch um ihre Fassung, während sie versuchen möglichst wenig über Täterinnen und Motiv zu sagen. Warum? Weil beide Mädchen definitiv nicht strafmündig sind. Bis zum Alter von 14 Jahren erfolgt also laut Gesetz keine strafrechtliche Verfolgung. So etwas haben auch die meisten anwesenden Journalisten noch nicht erlebt, auch sie sind ungewohnt still, einige wenige versuchen Nachfragen zu stellen, doch Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler verweist lediglich auf die speziellen Bedingungen des Falls und die schützenwerten Interessen von Kindern – in diesem Fall auch die der mutmaßlichen Täterinnen. „Sie werden jetzt durch das Jugendamt betreut“ und „gehen sie davon aus, dass die beiden sich in einem geschützten Bereich aufhalten“ sind Informationsfetzen, die Mannweiler preisgibt. Alles weitere, wie etwa Motivlage oder die Reaktion der mutmaßlichen Täterinnen bleibt im Dunkeln.

Rund um den Tatort laufen derzeit weitere polizeiliche Maßnahmen, es wird intensiv nach Beweismitteln gesucht, die „die Aussagen erhärten“, auch die Tatwaffe oder eventuell sogar mehrere, sind noch nicht gefunden.

Fest steht: nach deutschem Recht können eine 12 und eine 13-Jährige nicht strafrechtlich belangt werden, auch nicht wenn es um Totschlag oder gar Mord geht. „Das bedeutet nicht, dass gar nichts passiert“, versucht Oberstaatsanwalt Mannweiler zu erklären – nur eben nicht vor Gericht.

Am Ende des Tages bleiben im Fall Luise trotz Geständnissen, trotz Obduktion und trotz gemeinsamer Pressekonferenz von Polizei und Staatsanwaltschaft mehr Fragen als Antworten. Für die Angehörigen sicher eine ganz besonders schwere Situation.