Koblenz | 12. März 2024 | (ww). Ein Bauunternehmer muss die Kosten für die Abschiebung eines albanischen Staatsangehörigen zahlen, der auf einer Baustelle des Bauunternehmers gearbeitet hat, so lautet ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Bauunternehmer hatte einen Albaner ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis auf einer Baustelle beschäftigt, das fiel bei einer Zollkontrolle der Baustelle auf. Der Albaner wurde zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen, bis er in sein Heimatland abgeschoben wurde, dabei entstanden Abschiebungskosten in Höhe von 5.849,01 €. Der zuständige Landkreis stellte dem Bauunternehmer diese Kosten per Bescheid in Rechnung, damit war diese nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger, so die Koblenzer Richter, hafte aufgrund der Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes für die Kosten der Abschiebung, weil die Beschäftigung des Albaners nicht erlaubt gewesen sei. Der Kläger müsse auch die Kosten der Abschiebungshaft inklusive weiterer Kosten zahlen, da die angeordnete Sicherungshaft rechtmäßig gewesen sei.
Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Quelle: PM Verwaltungsgericht Koblenz
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